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Förderzeitraum: 01.02.2015-31.01.2018
Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (Ausschreibung des Viadrina Center for Graduate Studies)
Promotions-Projekt:
Das panamerikanische „Drug Court”-System als Alternative für die deutsche Strafrechtspflege? Analyse und Vergleich internationaler Erfahrungswerte zum Umgang mit Drogenstraftätern
Die Dissertation ist im Bereich des vergleichenden, internationalen Strafrechts angesiedelt. Ihr Ziel besteht darin, zu überprüfen, ob und inwieweit das inzwischen in mehreren Ländern des amerikanischen Kontinents etablierte „Drug Court“-System eine effiziente Alternative zum eher repressiven, klassischen Strafvollzug in Deutschland darstellen kann.
Bereits im Jahr 1989 begann in den USA, ausgehend von der Initiative eines Richters im Miami-Dade County (Florida), die Verbreitung eines gänzlich neuen Gerichtstypus, den sog. „Drug Courts“. Entwickelt zur Entlastung der Haftanstalten, arbeiten diese Gerichte anhand eines speziell auf drogenabhängige Straftäter zugeschnittenen Therapieverfahrens, das auf einer intensiven Interaktion sowohl mit den Klienten als auch zwischen den beteiligten justiziellen und medizinischen Entscheidungsträgern basiert. Ein Richter übernimmt dabei als „oberster Therapeut“ die Leitung eines gemischten „Drug Court“-Teams und kontrolliert mit dessen fachlicher Unterstützung im Rahmen wöchentlich anberaumter Anhörungen den Therapiefortschritt eines jeden Teilnehmers. Für erfolgreiche Absolventen bietet das Programm neben dem erhaltenen Zugang zu therapeutischen und beruflichen Angeboten die Möglichkeit, eine Einstellung ihres Verfahrens oder zumindest eine deutliche Strafreduzierung zu erreichen.
Der Anspruch der „Drug Courts“ ist es, die Teilnehmer von ihrer Abhängigkeit geheilt und nach Möglichkeit vorstrafenfrei zu entlassen, um ihnen den Einstieg in ihr zukünftiges Leben zu erleichtern und Rückfällen in den Drogenkonsum bzw. Delinquenz nachhaltig vorzubeugen.
Aktuell existieren in den Vereinigten Staaten bei steigender Tendenz bereits über 3.000 solcher „Drug Courts“. Nachahmung hat das Programm bislang in 16 Ländern, vorrangig im anglo- amerikanischen Rechtsraum sowie in Lateinamerika, gefunden. Neuerdings sind jedoch auch kritische Stimmen zu vernehmen, die den Nutzen von „Drug Courts“ generell in Frage stellen. Diskutiert werden neben den immensen Kosten zur Unterhaltung des Programms verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer potentiellen Missachtung von Verfahrensgarantien und einer damit einhergehenden „Entmündigung“ der Teilnehmer.
Obwohl das Programm inzwischen auch nach Europa (Irland, Großbritannien, Belgien und Norwegen) gelangt ist, hat eine Reflektion der Thematik in der hiesigen Forschung bislang nicht stattgefunden. Bestandteil der Arbeit ist daher neben einer kritischen Analyse der „Drug Courts“ auch eine Auseinandersetzung mit den in Deutschland bestehenden (Vollzugs-)Praktiken im Umgang mit Drogenstraftätern.